Berlin - Ärzten soll es künftig in der ambulanten Palliativversorgung erlaubt sein, Patienten dringend notwendige Schmerzmittel zu überlassen. Eine Basis hierfür legt die neue Apothekenbetriebsordnung. Genaueres soll jedoch erst in weiteren Rechtsakten geregelt werden: Durch eine Änderung des Betäubungsmittelrechts sowie einer weiteren Ergänzung der Apothekenbetriebsordnung...





