aerzteblatt.de: Ärzte wollen Sterbehilfe im Berufsrecht neu regeln

Mittwoch, 18. August 2010

Quelle: aerzteblatt.de

 

Ärzte wollen Sterbehilfe im Berufsrecht neu regeln
Düsseldorf/Berlin – Mit Blick auf die Sterbehilfe plant die Bundesärztekammer eine Änderung des Berufsrechts für Mediziner. Ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vom Mittwoch, er stelle sich eine Formulierung vor, wonach ein Arzt Menschen beim Suizid helfen dürfe, wenn er das „mit seinem Gewissen vereinbaren könne“.

Zugleich sollte aber klar gestellt werden, dass dies „nicht zur Aufgabe des Arztes gehört“. Weiter betonte Hoppe: „Wir wollen keinesfalls eine Entwicklung befördern, in der ein Druck auf Schwerkranke entsteht, freiwillig in den Tod zu gehen.“

Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte Hoppes Pläne. Damit wachse der Druck auf schwerstkranke Menschen, von einem ärztlich assistierten Suizid Gebrauch zu machen, um anderen nicht zur Last zu fallen, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Berlin.

Wenn die Bundesärztekammer diesen Trend verhindern wolle, habe sie nur eine Möglichkeit: „Sie muss sich strikt gegen ärztliche Beihilfe bei der Selbsttötung aussprechen.“ Stattdessen bräuchten betroffene Patienten professionelle medizinische wie pflegerische Unterstützung.

Mit der Änderung wollen die Ärzte ihr Berufsrecht an die Gesetzeslage anpassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni entschieden, dass ein Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist. Während Politiker das Urteil begrüßten, bezeichneten es besonders Vertreter der katholischen Kirche als ethisch nicht zu rechtfertigen.

 

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