Aus dem Newsletter der Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft vom 05.08.09
Neuregelungen für Finanzierung von Hospizarbeit treten am 1. August in Kraft
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) hat die gesetzlichen Neuregelungen der Finanzierung für die Hospizarbeit begrüßt. Sie treten am 1. August 2009 in Kraft. Mit den Gesetzesänderungen werde die Arbeit der ambulanten und stationären Hospize im Interesse der schwerstkranken und sterbenden Menschen nun auf eine solide finanzielle Basis gestellt.
Derzeit befänden sich etliche Hospize in einer existenziellen Notlage, darum müsse es jetzt darum gehen, „die Neuregelungen so schnell wie möglich umzusetzen und in Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zu treten“, sagte die Vorsitzende des DHPV, Birgit Weihrauch.
Für ambulante Hospizdienste wird laut DHPV mit einer völlig neuen Finanzierungssystematik die zum Teil erhebliche Unterfinanzierung beseitigt. Grundlegende Änderungen beträfen auch die stationären Hospize, wo Patienten künftig von einer Eigenbeteiligung befreit seien. Deren Höhe sei bislang nicht kalkulierbar gewesen. Die gesetzlichen Kassen seien durch die Neuregelung verpflichtet, 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten, das heißt des anerkannten Tagesbedarfssatzes, unter Anrechnung der Leistungen aus der Pflegekasse zu übernehmen, für Kinderhospize 95 Prozent. Der Eigenanteil stationärer Hospize sei damit auf zehn bis fünf Prozent begrenzt. Angehoben werde auch der kalendertägliche Mindest-Zuschuss der Kassen für die stationäre Versorgung – von sechs auf sieben Prozent der monatlichen Bezugsgröße.
Rechtliche Probleme der ärztlichen Versorgung in stationären Hospizen wurden mit der Neuregelung laut DHVP beseitigt: Künftig hätten Patienten einen Rechtsanspruch auf Leistungen auch der speziellen ambulanten Palliativversorgung.
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