Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die Bundesregierung hat zum 01.04.2007 den Weg zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung schwerst kranker Menschen mit den §37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) und §132d SGB V freigemacht.

Damit steht formal allen Bürgern eine fachkompetente Betreuung im heimischen Umfeld zur Verfügung.  

(Die gesetzliche Regelung finden Sie unter "Gesetze".)

 



 

Gemeinsame Hinweise von DHPV und DGP zur SAPV*)
Einführung von DHPV und DGP zu den Dokumentationsgrundlagen SAPV*)
Gemeinsamer Datensatz zur SAPV-Dokumentation vom 15.01.2009 (V.1)*)
Hinweise zum Gemeinsamen Datensatz vom 15.01.2009 (V.1)*)
SAPV-Glossar*)
HOPE SAPV*)
*) Quelle: Deutscher Hospiz- und Palliativverband e.V.

 


  

 

 Im Folgenden sind die aktuell geschlossenen Verträge zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung 

von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld

aufgeführt. 

 

 

 

Diese können angewählt und die als pdf-Dokumente geladen und gedruckt werden. 

 


 

Baden-Württemberg Bayern
Hessen Westfalen-Lippe
   

 

 



SAPV-Mustervertrag BADEN-WÜRTTEMBERG

 

Vertragswerk

 

 

 

 

SAPV-Mustervertrag BAYERN

 

Vertragswerk

 

 

 

 

SAPV-Vertrag WESTFALEN-LIPPE

 

Vertragswerk Anlage 1
Anlage 2 Anlage 3
Anlage 3a Anlage 4
Anlage 5 Anlage 6
Anlage 7 Anlage 8

 

 


 

 

SAPV-Vertrag HESSEN 

 

Vertragswerk