Leitfaden - Mit Opium in den Urlaub
BONN. Urlaubszeit ist Reisezeit - was für Schmerzpatienten, die nicht zuhause bleiben wollen, einige Mühen bedeutet. Die Bundesopiumstelle verweist auf die unterschiedlichen Anforderungen zwischen Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens und anderen Ländern betreffend die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln..weiterlesen.